# SOFTWARE

Leupold Legal berät Softwareanbieter bei der rechtssicheren Entwicklung, dem Schutz und der Lizenzierung ihrer Software. Für Unternehmen, die vor der Einführung neuer Software zur Bearbeitung ihrer Geschäftsprozesse stehen, erstellt Leupold Legal maßgeschneiderte Projektverträge und Softwarepflegeverträge, mit denen die rechtliche Grundlage für den Projekterfolg und die Business Continuity gelegt wird.

Rechtsberatung für Softwareanbieter

Open Source Software

Die Nutzung von Open Source Software (OSS) In der Entwicklung kommerzieller Software bietet zahlreiche Vorteile, bringt aber auch rechtliche Risiken mit sich. Open Source Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) oder die Mozilla Public License können durch „Copyleft“-Effekte dazu führen, dass Software nur unter bestimmten Bedingungen weitergegeben werden darf, die davon abweichende Lizenzbedingungen nicht zulassen. Eine unsachgemäße Integration von OSS in selbst entwickelte Software kann die gesamte Software infizieren und die kommerzielle Nutzung einschränken. Leupold Legal unterstützt Softwareanbieter bei der rechtssicheren Integration von Open-Source-Komponenten in ihre eigene Software und der Vermeidung von Lizenzverstößen und Haftungsrisiken.

Rechtsschutz von Software

Die Entwicklung von Software erfordert regelmäßig erhebliche Investitionen. Umso wichtiger ist daher der Rechtsschutz von Software, dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen jeder Softwareanbieter kennen sollte. Leupold Legal

  • sagt Ihnen, in welchen Phasen der Softwareentwicklung schutzfähige Arbeitsergebnisse entstehen,
  • schafft Klarheit darüber wer die Rechte bei der Entwicklung von Software durch freie oder angestellte Mitarbeiter erhält,
  • hat die richtigen Antworten auf die Fragen, ob Algorithmen, KI-Modelle und -KI-Systeme urheberrechtlich geschützt sind.
  • zeigt bestehenden rechtlichen Handlungsbedarf beim Schutz von Software auf und leistet Unterstützung zu seiner Umsetzung.

Softwarelizenzierung

Softwareanbieter und ihre Kunden setzen zunehmend auf Software as a Service (SaaS), manche Unternehmen bevorzugen aber noch On-Premises Modelle. Software End User License Agreements (EULA) müssen darauf flexibel und individuell zugeschnitten sein.

Leupold Legal erstellt maßgeschneiderte Softwarelizenzbedingungen, die dies leisten und sorgt bei der Datenverarbeitung in der Cloud auch für die DS-GVO-Compliance und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Rechtsberatung für Softwareanwender

IT-Projektverträge

Die Einführung von Software  in Unternehmen ist komplex und birgt Risiken – fast 70% aller IT-Projekte scheitern ganz oder teilweise an fehlenden oder unklaren Vertragsregelungen und mangelndem Projektmanagement. Besonders problematisch sind Verzögerungen, Kostenexplosionen und eine unzureichende Funktionalität der Software. Klare vertragliche Regelungen helfen, die Projektziele zu erreichen und Projektrisiken zu minimieren.

Leupold Legal unterstützt Sie mit

  • rechtssicheren IT-Projektverträgen zur Softwareeinführung in Ihrem Unternehmen, mit denen die Grundlage für die Erreichung Ihrer Projektziele geschaffen wird
  • einer erfolgsorientierten Gestaltung von Vereinbarungen zur Anpassung von Standardsoftware oder Entwicklung von Individualsoftware
  • der Regelung des Erwerbs von Softwarelizenzen zum richtigen Zeitpunkt entsprechend dem Umfang ihrer tatsächlichen Nutzung.

Service Level Agreements

Zur Sicherung der Business Continuity sind Softwarepflegeverträge mit Service Level Agreements (SLA), die Ihren Anforderungen an die Systemverfügbarkeit entsprechen, unverzichtbar. Leupold Legal erstellt und verhandelt maßgeschneiderte SLA, die auch das Zusammenspiel mit bestehenden IT-Systemlandschaften abdecken und die Betriebsbereitschaft von High Availability (HA)-Systemen sicherstellen.

Software ist der Motor Ihres Unternehmens. Sorgen Sie dafür, dass er läuft, und holen Sie sich die dafür nötige rechtliche Unterstützung.

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