Leupold Legal unterstützt die Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen wie intelligenten Hausgeräten, Smartphones, Smartwatches, Smart Toys und Computerspielen bei
Leupold Legal berät die Leitungsorgane von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen, bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Risikomanagement- und Berichtspflichten nach der NIS2 Richtlinie. Zum Kreis der dazu Verpflichteten gehören statt bisher 1.900 nunmehr rund 30.0000 Einrichtungen etwa in den Sektoren
Ob Sie von der NIS2 Richtlinie betroffen sind, können Unternehmen mit der dafür vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereit gestellten Online Prüfung ermitteln, die allerdings nur eine erste Orientierungshilfe darstellt. Betroffenen Unternehmen empfiehlt das BIS gegebenenfalls eine externe Beratung zur Identifizierung von Handlungsbedarfen.
Auch die EU KI-Verordnung stellt Anforderungen an die Cybersicherheit. Leupold Legal sagt Ihnen, was dafür getan werden muss.
Produkte, die den für sie einschlägigen relevanten Cybersicherheits-Anforderungen nicht entsprechen, können eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers, Importeurs und weiterer Wirtschaftsakteure für daraus resultierende Schäden auslösen. Dies ist von besonderer Bedeutung für Software-as-a-service (SaaS) Produkte, deren Cybersicherheit während der gesamten Dauer ihrer Nutzung hergestellt werden muss.
Leupold Legal sagt Ihnen, was Sie dafür tun müssen und wie Sie mit den richtigen Maßnahmen eine Produkthaftung auch in anderen Fällen vermeiden können.
Finanzunternehmen berät Leupold Legal bei der Einhaltung ihrer besonderen IT-Sicherheitspflichten aus dem europäischen Digital Operational Resilience Act (DORA), der seit 17.01.2025 gilt. Dazu gehört insbesondere die Beratung zu den DORA Anforderungen an