# KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Die Europäische Union stellt höchste Anforderungen an die Sicherheit von KI Systemen und erstreckt die Produkthaftung nun auch auf fehlerhafte Software. Leupold Legal führt Anbieter und Betreiber von KI sicher durch die Rechtsordnung mit der weltweit höchsten Regelungsdichte für KI damit sie KI zum Wachstumsmotor Ihres Unternehmens machen können.

Rechtsberatung für KI-Systemanbieter

EU-KI-Verordnung

Leupold Legal bietet KI-Systemanbietern maßgeschneiderte Rechtsberatung zur  Compliance mit der EU-KI-Verordnung. Dazu gehört die Beratung bei der richtigen Einstufung Ihrer KI-Systeme und für Hochrisiko-KI-Systeme insbesondere die rechtliche Absicherung bei  der

  • Einführung eines Qualitäts- und Risikomanagementsystems
  • Daten-Governance
  • Konformitätsbewertung
  • Erfüllung der Anforderungen an die Cybersicherheit und Robustheit
  • Einhaltung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
  • Ermöglichung der menschlichen Kontrolle
  • Beobachtung nach dem Inverkehrbringen.

Produkthaftung

Leupold Legal reduziert die Produkthaftungsrisiken für Ihre KI -Systeme durch eine darauf ausgelegte

  • Nutzung gesetzlicher Möglichkeiten zur Entlastung
  • Beratung zur rechtzeitigen Schließung von KI-Sicherheitslücken
  • Vertragsgestaltung zur Risikoverteilung innerhalb von KI-Lieferketten
  • Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Zulieferer.

IP Compliance

Leupold Legal berät Sie bei

  • der rechtssicheren Nutzung von Open Source Code in Ihren KI-Systemen
  • der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten für das KI Training.

Lizenzierung & Vertrieb

Leupold Legal erstellt rechtssichere Endkundenverträge und Lizenzbedingungen (EULA)  für die Nutzung Ihrer AI as a Service (AIaaS) oder On-Premises Lösungen und sorgt für die DS-GVO Compliance Ihres Vertriebsmodells.

Rechtsberatung für Betreiber und Nutzer von KI-Systemen

Ob AI as a Service (AIaaS) oder AI on Premises: Die Einführung von KI-Systemen in Unternehmen für die Bearbeitung eigener Geschäftsprozesse ist immer auch ein IT-Projekt und sollte als solches geplant und durchgeführt werden. Sie stellt allerdings besondere Anforderungen an die Beschaffung und rechtskonforme Nutzung der KI Systeme.

Leupold Legal

unterstützt Sie bereits in der Planungsphase Ihres KI-Einführungsprojekts und

  • erstellt den Projektvertrag zur (KI-Systemanpassung und) KI-Systemeinführung,
  • prüft AI-as-a-Service (AIaaS) Bedingungen der von Ihnen in die engere Wahl gezogenen Dienstanbieter und erstellt nötigenfalls  alternative Vertragsklauseln,
  • sichert die KI-Systemverfügbarkeit mit KI-Service Level Agreements (AI-SLA),
  • berät Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten aus der EU-KI Verordnung,
  • verhandelt alle Verträge mit dem KI-Systemanbieter bis zum Abschluss,
  • gestaltet Ihre Unternehmensrichtlinien für die KI Nutzung,
  • berät Sie auch bei der rechtssicheren Außerbetriebnahme Ihres KI-Systems.

Rechtsberatung zur Auftragsentwicklung und Anpassung von KI-Modellen

Sofern Sie individuelle Anforderungen an das Modell des KI-Systems haben, das Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen wollen, aber kein KI-System finden, dessen Modell Ihre Anforderungen erfüllt, können Sie ein für Ihre Zwecke geeignetes KI-Modell entwickeln oder ein verfügbares KI Modell anpassen lassen.

In beiden Fällen benötigen Sie einen Projektvertrag, der  sicherstellt, dass Sie innerhalb des dafür zur Verfügung stehenden Zeit- und Kostenrahmens ein Ihren Vorgaben entsprechendes KI-Modell bekommen.  Auch dafür erhalten Sie von Leupold Legal die nötige Unterstützung.

Sie wollen KI -Systeme und Modelle rechtssicher entwickeln, anbieten oder nutzen?

T +49(0) 89 64 95 65 63